Teilnahmebedingungen Samsung S6 Gewinnspiel:

Veranstalter dieses Gewinnspiels ist: CPX United GmbH Wilhelmstraße 3 53840 Troisdorf.

1. Die Teilnahme

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und erfolgt in Verbindung mit der Anmeldung zu unserem Newsletter- und Sponsoren-Programm. Füllen Sie das Anmeldeformular auf unserem Gewinnspiel aus, und bestätigen Sie mit den Schaltflächen „Weiter” bzw. „Kostenlos teilnehmen” die Teilnahme sowohl an den vorgenannten Programmen als auch am Gewinnspiel.

2. Eingabe der Teilnahmedaten

Bitte beachten Sie, dass mindestens Ihre Anrede, Ihr Vor- und Nachname, Ihre postalische Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihre Telefonnummer anzugeben sind. Die zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlichen Daten werden von uns gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den gesonderten Datenschutzbestimmungen.

3. Weitere Bedingungen der kostenlosen Teilnahme

Voraussetzung für die wirksame Gewinnspielteilnahme ist die Angabe der notwendigen Teilnahmedaten (vgl. Ziff. 2) auf dem elektronischen Anmeldeformular. Bitte beachten Sie, dass nur Teilnehmer, von denen vollständige Datensätze vorliegen, an der Gewinnerermittlung teilnehmen. Die Teilnahme am Gewinnspiel hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Waren, der Inanspruchnahme von entgeltlichen Leistungen und/oder der Zahlung von Verbindungsentgelten und/oder Nutzungsgebühren an den Veranstalter oder an andere mit der Veranstaltung des Gewinnspiels befasste Unternehmen ab. Die Teilnahme ist somit kostenlos.

4. Mehrfachteilnahmen und falsche Angaben

Die Gewinnspielteilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Ein Mitspielen über Strohmänner ist nicht erlaubt. Jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen. Mehrfachteilnahmen führen zum Ausschluss vom Gewinnspiel. Das Gleiche gilt bei der Eingabe falscher oder fremder Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Die möglichen Gewinnansprüche sind vor Auszahlung nicht übertragbar.

5. Berechtigung zur Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben, von einem in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gelegenen Standort aus teilnehmen und ihren ständigen Wohnsitz und Aufenthalt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte des Veranstalters sowie alle an der Veranstaltung und der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Werbeagenturen und Veranstaltungsgesellschaften und deren jeweilige Familien- und Haushaltsmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

6. Teilnahmeschluss, Einsendeschluss und Gewinnerermittlung

Anmeldungen für die 1. Gewinnerermittlung sind bis zum Teilnahmeschluss am 31.12.2016 möglich. Die 1. Gewinnerermittlung findet am 15.01.2017 statt.

Sollten nach diesem Datum weitere Anmeldungen eingehen, nehmen diese nicht mehr an der Gewinnermittlung teil.

7. Teilnahmeausschluss

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, über den in Ziff. 2 genannten Personenkreis hinaus, weitere Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern ein Ausschluss sachlich begründet ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich herausstellt, dass ein Teilnehmer gegen das Verbot der Mehrfachteilnahme in Ziff. 4 verstößt oder in anderer Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstößt. Personen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels behindern oder stören, indem sie z.B. den Teilnahmevorgang, das Spiel und/oder die Seiten manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder gegen die Spielregeln verstoßen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung, Belästigung von Mitarbeitern/Software des Veranstalters oder anderer Teilnehmer, können ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Weitere Sanktionen und Maßnahmen (Schadensersatz, Strafanzeige) bleiben insoweit ausdrücklich vorbehalten.

8. Durchführung der Gewinnermittlung

Die Gewinnziehung für Sach- und/oder Bargeldpreise ab 1.000 € erfolgt durch einen unabhängigen Ziehungspartner: Bereits vor Beginn des Gewinnspiels wird für jeden ausgelobten Preis jeweils ein neunstelliger Gewinncode mittels eines computergestützten Verfahrens zufällig gezogen und in einem versiegelten Umschlag hinterlegt. Nach Beendigung des Gewinnspiels wird jedem Teilnehmer mittels eines computergestützten Losverfahrens ein individueller neunstelliger Gewinncode zugeteilt. Ein Gewinnfall ist dann gegeben, wenn der persönliche Gewinncode eines Teilnehmers mit einem der vorab per Zufall generierten Gewinncodes übereinstimmt.

Die Gewinner werden per E-Mail, postalisch oder telefonisch benachrichtigt. Geldpreise werden bar oder per Scheck ausgezahlt (gilt nicht für eventuelle Sofortgewinn-Gutscheine). Bei Beträgen über 1.000 € kann die persönliche Übergabe des Geldgewinns durch Mitarbeiter des Veranstalters erfolgen. Voraussetzung für die Gewinnauszahlung ist ein Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz. Sachgewinne werden (ggf. in Form eines Gutscheins) an die bei der Registrierung angegebene Adresse versendet. Für die Zahlung eventuell anfallender Steuern sind die Gewinner selbst und nicht der Veranstalter verantwortlich.

9. Verfall des Gewinnanspruchs

Sofern die Ausschüttung eines Gewinns an einen in der Ziehung ermittelten Gewinner nicht möglich ist, weil eine Gewinnbenachrichtigung und/oder Gewinnzustellung scheitern und nicht binnen eines Monats nach der Ziehung nachgeholt werden können, verfällt der Gewinnanspruch. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die ermittelte Gewinnerin oder der ermittelte Gewinner die Annahme des Gewinns verweigert. Das Gleiche gilt, wenn sich erst nach der Ziehung herausstellt, dass ein Gewinner von der Teilnahme ausgeschlossen war oder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Ziff. 7 vorliegen oder vorlagen. Sofern es sich bei dem verfallenen Gewinn um einen Sachpreis oder Bargeldpreis unter 1.000,- € handelt, findet nach Ablauf der vorgenannten Wartefrist eine erneute Ziehung statt.

10. Maßnahmen bei Störungen des Gewinnspielablaufs

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus sachlichen Gründen jederzeit ohne Vorankündigung zu modifizieren, abzubrechen oder zu beenden. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Gewinnspiel nicht (mehr) planmäßig verlaufen kann (z.B. bei Infektion von Computern mit Viren, bei Fehlern der Soft- oder Hardware oder aus sonstigen technischen, tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, die die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels behindern). Der Veranstalter entscheidet nach billigem Ermessen, ob das Gewinnspiel in modifizierter Form weitergeführt werden kann oder ob ein Abbruch oder eine vorzeitige Beendigung geboten sind.

11. Verweise auf fremde Webseiten

Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Anbringung eines Links die Inhalte der verlinkten Seite in keiner Form durch ihn zu verantworten sind. Der Veranstalter betont, dass er keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Diese Erklärung gilt für alle auf den Webseiten befindlichen Links zu fremden Internetseiten.

12. Rechtsweg und Haftung

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne.

Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Veranstalter haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der von ihm eingesetzten Online-Systeme noch für technische und elektronische Fehler eines Telemediendienstes, auf den er keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für Störungen wie den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation oder die Fehlleitung von E-Mails, die ihre Ursache in fremden Datennetzen, in fremden Telefonleitungen oder anderer Hard- oder Software der Teilnehmer oder Dritter haben. Das Gleiche gilt für Störungen hinsichtlich der Eingabe, Erfassung, Übertragung und Speicherung von Daten, insbesondere auch für fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Datensätze.

Ferner wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben (in Masken der Gewinnspielseiten) nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert bzw. angenommen werden. Ebenso wenig haftet der Veranstalter bei Diebstahl oder Zerstörung der die Daten speichernden Systeme oder Speichermedien. Das Gleiche gilt bei der unberechtigten Veränderung bzw. Manipulation der Daten durch die Teilnehmer oder Dritte.

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehende Schäden haftet der Veranstalter nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Veranstalter auch für fahrlässige Pflichtverletzungen. Vertragswesentliche Pflichten sind jene, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen.

13. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aufgrund dieser Bestimmungen oder den daraus resultierenden bzw. unter deren Einbeziehung zustande gekommenen Rechtsverhältnissen ist der Sitz des Veranstalters in Mainz.